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Angebotsanforderung Bausparen



Bausparen eignet sich für alle, die den Traum von den eigenen vier Wänden realisieren möchten. Durch die zweifache Förderung "Sparzulage" und "Wohnungsbauprämie" gelangt man dabei noch schneller ans Zielt.

Bausparen gliedert sich in Sparphase und Darlehensphase. Durch systematisches Ansparen seines Bausparvertrages in der Sparphase erwirbt der Bausparer den Rechtsanspruch auf ein unkündbares Bauspardarlehen mit günstigen und über die gesamte Laufzeit festen Darlehenszinsen.

Bausparen ist Sparen im Kollektiv. Die Bausparkasse übernimmt die Funktion eines Verwalters, indem sie Spargelder der Bausparer im Kollektiv annimmt und nach der Zuteilung als Bauspardarlehen weitergibt. Nach der Zuteilung kann der Bausparer sich entweder das Bausparguthaben auszahlen lassen oder es zusammen mit dem Bauspardarlehen für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwenden. Das Bauspardarlehen ist zinsgünstig und zinsstabil (sowohl der Guthaben- als auch der Darlehenszinssatz sind vertraglich vereinbart). Bei der Darlehenstilgung sind Sondertilgungen möglich.

Gegenüber der Hypothekenfinanzierung weist der Bausparvertrag eine Reihe wesentlicher Vorteile auf. In der Ansparphase gelangt der Bausparer einkommensabhängig in den Genuss staatlicher Förderung in Form der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. In der Darlehensphase nutzt er die - gegenüber dem Kapitalmarkt - günstigen Darlehenszinsen, die für die gesamte Laufzeit festgeschrieben sind.

Damit unterliegt der Bausparer nicht dem Zinsänderungsrisiko, dass seine Finanzierung durch eine mögliche Verschlechterung der Konditionen während der Laufzeit bzw. nach Auslauf der Zinsbindung belastet.

Ein Bausparvertrag kann für wohnwirtschaftliche Maßnahmen, aber auch zur Geldanlage nach dem Vermögensbildungsgesetz verwendet werden. Bausparverträge - einschließlich des Anspruchs auf Bauspardarlehen - können darüber hinaus an Verwandte übertragen werden. Die Bausparkassen bieten verschiedene Tariftypen an, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Nicht nur beim Wahltarif, auch bei allen anderen Tarif-Typen kann der Bausparer seinen Vertrag flexibel nutzen: Durch Erhöhung der Sparbeiträge oder Sonderzahlungen, um schneller ans Ziel zu kommen. Durch zeitweise Ermäßigung oder Aussetzung der Sparbeiträge bei finanziellen Engpässen. Durch Veränderung der Bausparsumme oder Bildung einer Teilbausparsumme, die dann früher zugeteilt werden kann. Oder durch jederzeitige Sondertilgung in der Darlehensphase.

Bausparen auf einen Blick

Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag über die von ihm gewünschte Bau- sparsumme ab. Er vereinbart regelmäßige Sparleistungen von monatlich zwischen 3 und 10 Promille der vereinbarten Bausparsumme.

Sind 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, hat der Bausparer ein Anrecht auf das Bau- spardarlehen erworben.

Das Darlehen wird in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ausgezahlt.

Die Zuteilung erfolgt in der Regel, sobald die Mindestansparsumme erreicht ist oder kurze Zeit danach. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Höhe der Finanzierungsmittel ab, über die eine Bausparkasse jeweils verfügt. Die Finanzierungsmittel setzen sich zusammen aus Sparbeiträgen, Tilgungsleistungen aus gewährten Darlehen Guthabenzinsen und Wohnungsbauprämien.

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