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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt die Grundbedürfnisse der Gesamtbevölkerung im Krankheitsfall ab. Sie ist so konzipiert, daß jeder Versicherungsnehmer im Fall der Fälle ärztliche Versorgung erhält. Die gesetzliche Krankenversicherung
kalkuliert ihre Beiträge auf der Basis des Umlageverfahrens, so daß in Zukunft immer weniger junge Beitragszahler den immer größer werdenden Anteil an älteren Menschen subventionieren müssen.
Die private Krankenversicherung
sieht hingegen vor, daß die einzelnen Altersgruppen ihre Aufwendungen selber finanzieren. Somit hat die sich abzeichnende bevölkerungstechnische Entwicklung keinerlei Einfluß auf die Beitragsentwicklung. Beachtenswert sind die großen Unterschiede in Leistung, Beitrag und Beitragsstabilität.
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichern. Wer einkommensmäßig über der Versicherungspflichtgrenze liegt (3825,- € mtl. brutto) kann sich privat krankenversichern. Selbständige, Freiberufler und Beamte sind nicht versicherungspflichtig und können sich privat versichern. Versichert sind in der GKV das jeweilige Mitglied und evtl. mitversicherte Familienangehörige.
In Deutschland gibt es rund 800 Krankenkassen, die teilweise bundesweit, teilweise auch regional tätig sind. Die meisten Arbeitnehmer waren früher nach Berufs- oder Betriebszugehörigkeit bestimmten Krankenkassen zugewiesen. Seit 1996 besteht die Möglichkeit, dass jeder Arbeitnehmer die Kasse, bei der er versichert sein möchte, frei wählen kann.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch geregelt und für alle Krankenkassen fast vollständig gleich. Sie wurden in den letzten Jahren immer weiter reduziert, so daß die GKV heute nur noch eine medizinische Grundversorgung darstellt.
Der Beitragssatz, den die jeweilige Krankenkasse verlangt, kalkuliert jede Kasse selbst. Dadurch entstehen große Unterschiede. Er reicht von 11,5% bis 14,5% des Bruttolohns. Ein Vergleich lohnt sich, denn es geht um Ihr Geld.
Viele Arbeitnehmer sind immer noch bei den teueren Krankenkassen versichert. Durch einen Wechsel z.B. von der AOK, IKK oder DAK zu einer wesentlich günstigeren Betriebskrankenkasse (BKK) haben Sie je nach der Höhe Ihres Bruttolohns eine erhebliche Beitragsersparnis. Ein Kassenwechsel bedeutet für Sie weniger Abzüge und mehr Nettolohn am Monatsende.
Ab dem Jahr 2002 können pflicht- wie auch freiwillig versicherte Kassenmitglieder mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Monatsende die Mitgliedschaft in einer Kasse zu kündigen und z.B. zu einer anderen Kasse wechseln, bei der man sich allerdings für die nächsten 18 Monate binden muss. Erhöht eine Krankenkasse den Beitragssatz, hat jedes Mitglied ein Sonderkündigungsrecht.
Um alle Ihre Fragen zu einem möglichen Kassenwechsel zu besprechen, stehen wir Ihnen gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Die Zusatzversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) bietet ein breites Angebot von der ambulanten Zusatzabsicherung zur Abfederung der Eigenbeteiligungen über den Komfort eines Ein- bzw. Zweibettzimmers inklusive privatärztlicher Betreuung durch den Chefarzt im Krankenhaus bis hin zur zahnärztlichen Aufstockung der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbrachten Leistungen.
Wichtig für gesetzlich krankenversicherte sind die Auslandsreise- Krankenversicherung und die speziellen Ergänzungstarife für Lücken, die in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die vielen Gesundheitsreformgesetze in den Leistungsbereichen Zahnersatz, Brillen, Krankengeld, Krankenhaus und Auslandsreisen entstanden sind.
Immer mehr an Bedeutung gewinnen das Krankentagegeld zur Absicherung des Nettoeinkommens bei Arbeitsunfähigkeit und das Krankenhaustagegeld. Auslandsreisekranken- und Pflegeversicherungen gehören ebenfalls zum Angebot.
Das gibt's doch gar nicht: Mancher zahlt ein Leben lang hohe Krankenkassenbeiträge für schlechte Leistungen nur weil er nicht glauben will, daß oftmals viel bessere Leistungen für weniger Geld zu bekommen sind.
"Die private Krankenversicherung wird im Alter immer teuerer". "Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Rentenalter beitragsfrei". Diese Vorurteile halten sich hartnäckig, obwohl sie sachlich falsch und leicht zu widerlegen sind.
Der Beitrag in der PKV richtet sich im Gegensatz zur GKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewählten Tarifen. Er wird vom Versicherer nach dem "Kostenrisiko" des Kunden kalkuliert. Demnach müssten ältere Versicherte eigentlich höhere Beiträge aufbringen. Je älter ein Patient ist, desto häufiger wird er - statistisch gesehen - krank. Logisch, daß dann mehr Kosten für die Gesundheitsversorgung anfallen. Damit die Beiträge im Rentenalter gesenkt werden können, bilden die Versicherungen erhebliche Altersrückstellungen. Ein erheblicher Teil des Beitrags, den z.B. ein dreißigjähriger zahlt, wird von der Versicherung verzinslich angelegt. Diese Zinsen und das angesammelte Kapital werden später dazu verwendet, die Beiträge zu senken.
Die Leistungen bei der privaten Krankenvollversicherung sind sehr viel umfangreicher. Sie reichen von 100 Prozent Schutz ohne Selbstbeteiligung bis hin zur hohen Eigenbeteiligung im Krankheitsfall. Das spiegelt sich bei der Beitragshöhe wider.
Private Krankenvollversicherung umfasst ambulante Versorgung, stationäre Versorgung und die Zahnbehandlung. Zusätzliche Möglichkeiten sind die Vereinbarung von Krankentagegeld und / oder
Krankenhaustagegeld.
Als Privatpatient haben Sie beim Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker und im Krankenhaus viele Vorteile:
- Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten. Oftmals behandeln besonders gute Ärzte nur Privatpatienten.
- Heilpraktikerleistungen sind fast immer mitversichert, oft ohne Begrenzungen.
- Volle Erstattung aller verordneten Medikamente
- Keine Zuzahlungen für Arzneimittel, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte Krankentransporte, u.s.w.
- Brillen werden auch in höherwertiger Qualität bezahlt. Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.
- Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen (Bäder, Massagen, Krankengymnastik)
- Freie Krankenhauswahl, freie Arztwahl, auch Chefarzt; freie Wahl der Zimmergröße, z.B. Ein- oder Zweibettzimmer
- Bei Zahnbehandlungen sind je nach Tarif bis zu 100% der Kosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien wie Gold oder Keramik
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit bis zu 6 Monatsbeiträgen
- Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist eine enorme Beitragsersparnis möglich.
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